Antwort 11: Angebote von Bietern sind deren geistiges Eigentum und stehen im Wettbewerb mit anderen Bietern. Auftraggeber dürfen zwar die Angebotssumme, aber nicht die angebotenen Einheitspreise der Positionen veröffentlichen. Aus diesem Grund sieht sich auch der Vorstand nicht in der Lage, die Angebote öffentlich zu machen.