Frage 9: Wurde mit den zuständigen Behörden besprochen, ob in 10 Jahren noch Rammarbeiten durchgeführt werden dürfen?

Antwort 9: Grundsätzlich werden die Anforderungen an den Schutz der Umwelt und der Natur immer höher. Wir gehen davon aus, dass auch noch in 10 Jahren gerammt werden darf. Es kann aber sein, dass die Auflagen dann so groß werden, dass diese Lösung unwirtschaftlich wird.
In diesem Fall müsste man über alternative Konstruktionen, wie zum Beispiel über einen Schwimmsteg, nachdenken. Eine verbindliche Aussage zu den zukünftigen Auflagen bei Baumaßnahmen kann uns keine Genehmigungsbehörde geben.

Frage 8: Wurde geprüft, ob die Bohrmuschel noch in der Ostsee aktiv ist ?

Antwort 8: Die Stegkonstruktion nach Vorschlag 2 ist auf Stahlrohren, ähnlich unseren Heckpollern am Rundsteg, gegründet. Damit werden konstruktionsbedingt keine neuen, wasserberührten Teile aus Holz sein. Bisher sind keine weiteren Schäden durch die Bohrmuschel bekannt.
Sollte sie wieder auftreten, müsste der komplette T-Steg und deren Heckpoller erneuert werden. In diesem Zuge wäre dann das gesamte Hafenkonzept zu überdenken. Mit der Stegerneuerung nach Lösung 2 ist aber in jedem Fall die Erreichbarkeit einer neuen, wie auch immer gearteten, Steganlage dauerhaft gewährleistet.

Frage 7: Wurde Über eine Pauschalierung der Angebote nachgedacht?

Antwort 7: Über eine Pauschalierung der Auftragssumme haben wir noch nicht mit dem Bieter gesprochen. Das Leistungsverzeichnis basiert auf verbindlichen Einheitspreisen und gemeinsam, nach bestem Wissen ermittelten Mengen.
Das gilt für die Angebotssummen beider Vorschläge.
Mengenmehrungen oder Mengenminderungen von 10 % sieht die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) als unkritisch an.
Schwankungen sind bei beiden Vorschlägen möglich.
Bei einer Pauschalierung überträgt man dem Auftragnehmer das volle Mengenrisiko, das sich dann in der Angebotssumme niederschlägt. Fairer finden wir, wenn das in Rechnung gestellt wird, was tatsächlich geleistet wurde.

Frage 3: Ist es vorgesehen den Platz Nr. 55 auszubaggern?

Antwort Frage 3: Mit dem Lösungsvorschlag 2 ist es nicht vorgesehen, den Platz 55 auszubaggern. Mit dem Lösungsvorschlag 1 sind Baggerarbeiten erforderlich. In diesem Zuge können geringfügige Baggerarbeiten in den Boxen an der Spundwand durchgeführt werden. Da ein Verklappen des Aushubbodens auf Spülfeldern in der Ostsee, wenn dieses überhabt noch genehmigt wird, sehr kostspielig sind, würde dieser Boden auf der Halbinsel verteilt werden.