Frage 5: Sind die eingeholten Preise / Angebote Festpreise?

Antwort 5: Die eingeholten Angebote basieren auf verbindlichen Einheitspreisen und nach bestem Wissen ermittelten Mengen.
Bei Verschiebungen in den Mengen, die bei einem gemeinsam festgestelltem Aufmaß ermittelt werden, kann die Abrechnungssumme von der Angebotssumme abweichen.

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