Frage 7: Wurde Über eine Pauschalierung der Angebote nachgedacht?

Antwort 7: Über eine Pauschalierung der Auftragssumme haben wir noch nicht mit dem Bieter gesprochen. Das Leistungsverzeichnis basiert auf verbindlichen Einheitspreisen und gemeinsam, nach bestem Wissen ermittelten Mengen.
Das gilt für die Angebotssummen beider Vorschläge.
Mengenmehrungen oder Mengenminderungen von 10 % sieht die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) als unkritisch an.
Schwankungen sind bei beiden Vorschlägen möglich.
Bei einer Pauschalierung überträgt man dem Auftragnehmer das volle Mengenrisiko, das sich dann in der Angebotssumme niederschlägt. Fairer finden wir, wenn das in Rechnung gestellt wird, was tatsächlich geleistet wurde.

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