Antwort 8: Die Stegkonstruktion nach Vorschlag 2 ist auf Stahlrohren, ähnlich unseren Heckpollern am Rundsteg, gegründet. Damit werden konstruktionsbedingt keine neuen, wasserberührten Teile aus Holz sein. Bisher sind keine weiteren Schäden durch die Bohrmuschel bekannt.
Sollte sie wieder auftreten, müsste der komplette T-Steg und deren Heckpoller erneuert werden. In diesem Zuge wäre dann das gesamte Hafenkonzept zu überdenken. Mit der Stegerneuerung nach Lösung 2 ist aber in jedem Fall die Erreichbarkeit einer neuen, wie auch immer gearteten, Steganlage dauerhaft gewährleistet.