Antwort 11: Angebote von Bietern sind deren geistiges Eigentum und stehen im Wettbewerb mit anderen Bietern. Auftraggeber dürfen zwar die Angebotssumme, aber nicht die angebotenen Einheitspreise der Positionen veröffentlichen. Aus diesem Grund sieht sich auch der Vorstand nicht in der Lage, die Angebote öffentlich zu machen.
Frage 10: Sollte nicht geklärt werden, ob für Vorschlag 1 Bootsinhaber mit einer Sonderumlage zu belasten sind?
Antwort 10: In den zur Verfügung gestellten Unterlagen zeigen die Finanzierungen, dass keine Umlage erforderlich ist. Insbesondere beim Lösungsvorschlag 2 decken die für Sanierungsmaßnahmen gebildeten Rücklagen einen Großteil des Finanzbedarfs. Eine Umlage hält der Vorstand für nicht gerechtfertigt.
Frage 9: Wurde mit den zuständigen Behörden besprochen, ob in 10 Jahren noch Rammarbeiten durchgeführt werden dürfen?
Antwort 9: Grundsätzlich werden die Anforderungen an den Schutz der Umwelt und der Natur immer höher. Wir gehen davon aus, dass auch noch in 10 Jahren gerammt werden darf. Es kann aber sein, dass die Auflagen dann so groß werden, dass diese Lösung unwirtschaftlich wird.
In diesem Fall müsste man über alternative Konstruktionen, wie zum Beispiel über einen Schwimmsteg, nachdenken. Eine verbindliche Aussage zu den zukünftigen Auflagen bei Baumaßnahmen kann uns keine Genehmigungsbehörde geben.
Frage 8: Wurde geprüft, ob die Bohrmuschel noch in der Ostsee aktiv ist ?
Antwort 8: Die Stegkonstruktion nach Vorschlag 2 ist auf Stahlrohren, ähnlich unseren Heckpollern am Rundsteg, gegründet. Damit werden konstruktionsbedingt keine neuen, wasserberührten Teile aus Holz sein. Bisher sind keine weiteren Schäden durch die Bohrmuschel bekannt.
Sollte sie wieder auftreten, müsste der komplette T-Steg und deren Heckpoller erneuert werden. In diesem Zuge wäre dann das gesamte Hafenkonzept zu überdenken. Mit der Stegerneuerung nach Lösung 2 ist aber in jedem Fall die Erreichbarkeit einer neuen, wie auch immer gearteten, Steganlage dauerhaft gewährleistet.
Frage 7: Wurde Über eine Pauschalierung der Angebote nachgedacht?
Antwort 7: Über eine Pauschalierung der Auftragssumme haben wir noch nicht mit dem Bieter gesprochen. Das Leistungsverzeichnis basiert auf verbindlichen Einheitspreisen und gemeinsam, nach bestem Wissen ermittelten Mengen.
Das gilt für die Angebotssummen beider Vorschläge.
Mengenmehrungen oder Mengenminderungen von 10 % sieht die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) als unkritisch an.
Schwankungen sind bei beiden Vorschlägen möglich.
Bei einer Pauschalierung überträgt man dem Auftragnehmer das volle Mengenrisiko, das sich dann in der Angebotssumme niederschlägt. Fairer finden wir, wenn das in Rechnung gestellt wird, was tatsächlich geleistet wurde.
Frage 6: Werden Lampen und Stromkästen an den Spundwandliegeplätzen auch erneuert?
Antwort 6: Es ist nicht vorgesehen die Lampen und Stromkästen zu erneuern. Für diese Leistungen sind keine Positionen im Angebot enthalten.
Frage 5: Sind die eingeholten Preise / Angebote Festpreise?
Antwort 5: Die eingeholten Angebote basieren auf verbindlichen Einheitspreisen und nach bestem Wissen ermittelten Mengen.
Bei Verschiebungen in den Mengen, die bei einem gemeinsam festgestelltem Aufmaß ermittelt werden, kann die Abrechnungssumme von der Angebotssumme abweichen.
Frage 4: Aus welchem Grund wird die Sanierung der Holzspundwand bei der Variante 2 nicht direkt mit durchgeführt?
Antwort 4: Der Vorstand sieht keinen akut anstehenden Bedarf für Sanierung der Holzspundwand und geht davon aus, dass eine Sanierung erst in 5-8 Jahren erforderlich wird. Um die finanziellen Reserven nicht unnötig zu schmälern, möchte der Vorstand nur die unbedingt notwendigen Maßnahmen durchführen lassen.
Frage 3: Was würde die spätere Sanierung der vorhandenen Holzspundwand kosten? Liegen dafür Angebote vor?
Antwort 3: Für die spätere Sanierung der Holzspundwand liegen keine Angebote vor. Der Vorstand geht davon aus, dass eine Sanierung auch in Eigenregie durchgeführt werden kann. Die Materialkosten liegen zwischen ca. 10.000€ und 12.000€
Frage 4: Welche Breiten werden die Boxen 55 und 56 nach der Sanierung aufweisen?
Antwort 4: Bei der Lösung 1 rückt die neue Spundwand bis zu 30cm in das Hafenbecken. Ohne ein Versetzen der Pfähle wäre die erste Box statt 3,75m nur noch 3,45m breit. Bei der Lösung 2 behält die Spundwand seine jetzige Lage, die Boxenbreite bleibt, auch bei einer späteren Sanierung, erhalten.
Frage 3: Ist es vorgesehen den Platz Nr. 55 auszubaggern?
Antwort Frage 3: Mit dem Lösungsvorschlag 2 ist es nicht vorgesehen, den Platz 55 auszubaggern. Mit dem Lösungsvorschlag 1 sind Baggerarbeiten erforderlich. In diesem Zuge können geringfügige Baggerarbeiten in den Boxen an der Spundwand durchgeführt werden. Da ein Verklappen des Aushubbodens auf Spülfeldern in der Ostsee, wenn dieses überhabt noch genehmigt wird, sehr kostspielig sind, würde dieser Boden auf der Halbinsel verteilt werden.
Frage2: Wie kann der nachträgliche Einbau der Spundwand durchgeführt werden?
Antwort 2: Ein nachträglicher Einbau der Spundwand soll in der gleichen Flucht der alten Spundwand erfolgen. Dafür sind nur die neuen Querhölzer (siehe Anlage 1, Schnitt) zu demontieren. Die neuen Spundwandbohlen können dann einzeln oder feldweise gerammt werden.
Frage 1: Gibt es Erfahrungen mit der Firma Ostseedienst?
Antwort 1: Mit der Firma Ostseedienst gibt es gute Erfahrungen. Sie hat schon diverse Arbeiten im NSV ausgeführt.